1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das zimmer bestellt (buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung der Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer de Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verplichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verplichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen leistungen den Vereinbarten Preis zu bezahlen. Soweit nicht anders vereinbart gelten folgende Konditionen: Nichtanreise und Stornierungen am vortag sind 100% des vereinbarten Preises zu zahlen. Bei Stornierung bis zu 7 tage vor der anreise können sie kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung in den 7 tagen vor der Anreise zahlen Sie 50% des Gesamtpreises.
5. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach ziffer 4 errchneten Betrag zu bezahlen.
6. Bei Gruppenbuchungen ist der buchende haftbar.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.